Allgemeine Geschäftsbedingungen "Agentur Respekt „

Die Agentur Respekt vermittelt selbständige Betreuungs- und Pflegekräfte (Personenbetreuer) an Privathaushalte. Dabei fungiert die Agentur Respekt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber (zu pflegender Person, deren Angehörige oder Vertreter) und der Betreuungskraft (Pflegepersonal). Die angebotenen Betreuungskräfte arbeiten im Verhältnis zur betreuten Person auf Basis eines Werkvertrages als selbständige Unternehmer.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden sind.

2. Allgemeines

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem ursprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungen

Die Agentur Respekt erbringt seine Leistungen gemäß den AGB und beschäftigt selbst kein eigenes Betreuungs- und Dienstleistungspersonal. Vertragsverhältnisse (Werkverträge) über eine Dienstleistung werden direkt zwischen einem selbständigen Betreuer und dem Kunden abgeschlossen. Die Agentur Respekt stellt nur die Kontakte zwischen den selbständigen Betreuern und den Kunden her.

Weiters unterstützt die Agentur Respekt als Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und den von Ihm ausgesuchten selbständigen BetreuerInnen, durch beratende Funktion.

Diese Beratungsleistungen sind freiwillig, für den Kunden kostenfrei und können somit nicht eingeklagt werden. Für Informationen auf unserer Homepage, sowie die freiwilligen Beratungsleistungen wurde sorgfältig recherchiert. Für ihren Inhalt wird keine Haftung oder rechtliche Verantwortung übernommen, verbindliche Auskünfte werden von zuständigen Behörden, Rechtsanwälten oder Steuerberatern erteilt.

4. Aufwandsentschädigung

Für die Vermittlung von selbständigen Betreuungskräften wird eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Unabhängig vom Verlauf des Betreuungsverhältnisses wird die Aufwandsentschädigung nicht rückerstattet.

5. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der in Rechnung gestellten Aufwandsentschädigung bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde in Schriftform und bei begründeten Einwänden Einspruch erheben.

6. Daten und Datenschutz

Die Agentur Respekt ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zu verwenden. Auch die Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern es die Tätigkeit erfordert.

Zu diesen Daten zählen neben dem „Erhebungsbogen“ auch solche, die der Betreuungsperson im Zuge der Vertragsabwicklung bekannt werden, wie z.B. Haushaltsbuch und Dokumentation.

Die Kundendaten werden vertraulich behandelt.

Mehr Info unter: https://www.agentur-respekt.eu/inpage/datenschutz/

7. Haftung

Die Agentur Respekt tritt als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartner zwischen den BetreuerInnen und deren Kunden. Die Betreuungstätigkeit erfolgt durch die BetreuerInnen auf gewerberechtlicher, selbständiger Basis. Die "Agentur Respekt“ übernimmt daher keine Haftung aus diesem Dienstleistungsvertrag bzw. Dienstleistungsverhältnis. Sämtliche haftungs- und schadenersatzrechtlichen Ansprüche sind daher direkt an die BetreuerInnen zu richten.

8. Ende des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag wird für die Dauer des im „Vermittlungsauftrag“ angeführten Zeitraumes zwischen der Agentur Respekt und der betreuten Person abgeschlossen und endet dadurch ohne Angabe von Gründen. Er kann jederzeit verlängert werden.

Stand

04/2011

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